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Alle Jahre wieder: Verbot von Silvesterfeuerwerk

Städte können Silvesterfeuerwerk gar nicht verbieten, das übersieht man gerne. Silvesterfeuerwerk ist im Sprengstoffgesetz geregelt, das ist nun mal ein Bundesgesetz bei dem “Kommunen und Bundesländer keine Normierungskompetenz haben”. Dies wurde längst verwaltungsrechtlich festgestellt. Ich gebe übereifrigen Kommunalpolitikern und Beamten an dieser Stelle gleich einen heißen Tipp: Es besteht Amtshaftung und Schadensersatzpflicht – überlegen Sie sich gut, ob Sie gegen geltendes Recht verstoßen möchten – es könnte teuer werden.
Für sogenannte “Verbotszonen” muss es triftige Gründe geben, die teilweise auch sinnvoll sind, wie besonders brandgefährdete Bauten. Dass unsere Exekutive in Teilen der Städte, aufgrund zu laschen Auftretens und jahrelangem Wegsehens, die Kontrolle verloren hat, ist definitiv kein solcher Grund.

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